FAQs

Kann ich externe Studienleistungen anrechnen lassen?

Es können maximal 30 ETCS durch externe Studienleistungen erbracht werden (z. B. ein Semester Mobilitätsaufenthalt).

Gehören Lehrveranstaltungen anderer universitärer Hochschulen zum Curriculum des MAGPW, so gelten diese ECTS Punkte nicht als Mobilitätspunkte.

Der StudiendirektorIn entscheidet abschliessend über die Anrechnung von Studienleistungen, die während des Studienganges in anderen Studiengängen der ETH Zürich oder anderen universitären Hochschulen erbracht werden.

Vorgängig erbrachte Leistungen gelten als Aufnahmebedingungen und führen zu keiner Verkürzung des Studiums.

 

Wie sind die vorgegebenen/vorgeschlagenen Veranstaltungen zu belegen (z.B. Spielraum bei Vorwissen durch Erststudium)?

Es wird empfohlen, die einführenden Vorlesungen in allen fünf Fächern zu besuchen. Die einführenden Veranstaltungen werden so angeboten, dass zeitliche Überschneidungen vermieden werden und alle Fächer besucht werden können. Es müssen mindestens vier Fächer belegt werden, davon mindestens ein historisches und ein philosophisches Fach.

Am Ende des ersten Semesters wird ein Semesterbericht geschrieben. Dieser wird nicht benotet, sondern ist die Grundlage einer eingehenden Studienberatung. Das Forschungskolloquium mit wechselnden Referenten mit dem dazugehörenden Tutorium sind obligatorisch zu besuchen. Ebenfalls ist ein Protokoll über einen Vortrag zu schreiben.

 

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